Januar 2000

Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD)

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Politische Gefangene und Gefängnisbedingungen in Tibet

  1. Das chinesische Rechtssystem
  2. Kürzung der Redefreiheit
  3. Willkürliche Verhaftungen und Festnahmen
  4. Gefängnisbedingungen
  5. Medizinische Behandlung
  6. Folter in den Haftzentren
  7. Politische Gefangene in Chinas Gulag
    Einleitung

    Einleitung

    Die Menschenrechte werden in Tibet auf vielerlei Weise verletzt. Dem tibetischen Volk werden in seinem täglichen Leben seine Grundrechte auf Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit hinsichtlich seiner religiösen und politischen Überzeugungen verweigert. Jeder Ausdruck dieser Rechte kann zu Gefängnishaft führen. Die Gründe für Verhaftung können so lächerlich gering wie der Besitz eines Dalai Lama Bildes oder das Singen eines "Freiheitsliedes" sein. Alter ist kein Hinderungsgrund für Festnahme wegen politischer Delikte. Sogar 13-jährige Kinder werden in Haftanstalten für Erwachsene eingesperrt.

    Jedes Jahr werden Hunderte von Tibetern wegen friedlichen Zum-Ausdruck-Bringens ihrer politischen oder religiösen Überzeugungen festgehalten und verhaftet. Seit der Invasion Tibets 1949 gab es Massenfestnahmen und haufenweise wurden die Leute ins Gefängnis geworfen. Mit der "Liberalisierungspolitik" der Chinesen Anfang der Achtziger wurde jedoch ein neuer Kurs der Verhaftung, Folterung und Verurteilung von Gewissensgefangenen eingeschlagen.

    Wenn sie erst einmal inhaftiert sind, sehen die Tibeter noch weitere ihrer Rechte verletzt, wie das Recht, frei von Folter zu sein, ein faires Gerichtsverfahren und gesetzliche Vertretung zu erhalten und human behandelt zu werden.

    Obwohl die VR China den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet hat, unterläßt sie es, die bürgerlichen und politischen Rechte ihrer Bürger zu schützen. Im September 1999 saßen unseres Wissens nach 670 tibetische politische Gefangene in chinesischen Gefängnissen in Tibet ein.

    Die Gefängnisverhältnisse in Tibet entsprechen keineswegs den internationalen Mindest-Standard-Vorschriften für die Behandlung von Gefangenen, und ebenso stehen sie im Widerspruch zu Chinas Ratifizierung der UN Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung.

    Trotz der Modifizierungen an dem Strafgesetz der VR China, die 1997 in Kraft traten, sind willkürliche Verhaftungen ohne Haftbefehl oder Anklage, fortgesetzte Festhaltung ohne Prozeß und Verweigerung eines gesetzlichen Beistands bei tibetischen Gefangenen an der Tagesordnung. Folter und Mißhandlung von Gefangenen, manchmal mit tödlichem Ausgang, bleiben weit verbreitet, und auch unter dem revidierten Gesetz gibt es Verhandlungen hinter geschlossenen Türen, wenn es um sogenannte "Staatsgeheimnisse" geht.

    Teil 1

    Das chinesische Rechtssystem

    Unter dem chinesischen juristischen System werden grundlegende Rechtsgrundsätze wie "Unschuld gilt, solange die Schuld nicht erwiesen ist" oder das Recht auf gesetzliche Vertretung von chinesischen Gepflogenheiten wie "zuerst der Schuldspruch, dann der Prozeß", "Milde für die Geständigen, Härte für die Widerspenstigen" und "Reform und Umerziehung durch Zwangsarbeit" ersetzt.

    Ein Verdächtiger wird gewöhnlich während der Untersuchungsperiode, die mehrere Monate dauern kann, ohne Verbindung zur Außenwelt gehalten, und in manchen Fällen wird auch die Bestimmung, daß die Polizei die Angehörigen des unter Verdacht Stehenden innerhalb von 24 Stunden nach der Festnahme benachrichtigen muß, mißachtet.

    Viele Familien von Gefangenen werden niemals offiziell darüber in Kenntnis gesetzt, daß ihr Angehöriger inhaftiert wurde. Und selbst wenn sie von der Verhaftung wissen, bereitet es ihnen große Schwierigkeit, herauszufinden, in welchem Gefängnis genau ihr Angehöriger festgehalten wird. Diese Unsicherheit macht die ganze Erfahrung sowohl für die Gefangenen selbst als auch für ihre Familien noch viel traumatischer.

    In dem neuen Strafgesetz wurde der Terminus "Gefährdung der Staatssicherheit" als Ersatz für das bisherige "konterrevolutionäres Verbrechen" eingeführt. Die Chinesen können nun "Staatsgeheimnisse" als eine Rechtfertigung für Verhaftung und Festhaltung heranziehen und damit dem unter Verdacht Stehenden während der gesamten Untersuchungs- und Vernehmungsperiode den Zugang zu gesetzlicher Vertretung verweigern.

    Für tibetische politische Angeklagte ist es praktisch unmöglich, gesetzlichen Beistand zu erhalten, erstens aus finanziellen Gründen und zweitens wegen der mangelnden Bereitwilligkeit der Anwälte, sie zu vertreten, weil der Staat in der Vergangenheit schon mehrfach gegen Rechtsanwälte, die sich solcher Fälle annahmen, vorgegangen ist.

    Amdo Sangye, ein ehemaliger Richter am Obersten Gerichtshof von Qinghai in Xining, erklärte der Internationalen Juristenkommission (ICJ) gegenüber: Obwohl den Angeklagten Anwälte beigestellt würden, könnten diese Anwälte die vor Gericht Stehenden in der Praxis nicht verteidigen. Er bestätigte, daß in weitaus den meisten Fällen, die ihm unter die Augen kamen, die Angeklagten "Geständnisse unterschrieben hätten, nachdem sie von der Polizei geschlagen wurden.

    Die Angeklagten selbst sind unwillig, Berufung einzulegen, weil sie wissen, daß diese gewöhnlich keinen Erfolg bringt und daß die höheren Gerichte einfach nur das Urteil der unteren Gerichte bestätigen, ohne den Fall zu überprüfen. Dazu kommt noch die Gefahr, daß die Appellanten noch härter bestraft werden, weil die Berufungsrichter ihr Urteil zu verlängern tendieren.

    Teil 2

    Kürzung der Redefreiheit

    Das Recht auf Ausdrucks- und Meinungsfreiheit ist ausdrücklich im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt: "Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

    Die VR China streitet dem tibetischen Volk permanent das Grundrecht ab, seine eigene Meinung in politischen, gesellschaftlichen und religiösen Angelegenheiten zu haben. Ein jeglicher friedlicher Ausdruck des tibetischen Nationalismus oder Kritik an der chinesischen Politik kann zu Gefangenschaft führen. Von den uns zu Ohren gekommenen 135 Festnahmen in 1998 wurden 56 Tibeter wegen der Ausübung ihres Rechtes auf freie Meinungsäußerung unter der Anklage der "Gefährdung der Staatssicherheit", der chinesischen Umschreibung für politische Aktivitäten, festgenommen.

    Teil 3

    Willkürliche Verhaftungen und Festnahmen

    Fast alle politischen Gefangenen in chinesischen Gefängnissen in Tibet wurden willkürlich verhaftet. Das häufigste Delikt dabei ist die "Gefährdung der Staatssicherheit". Das revidierte chinesische Strafgesetz trifft keine Vorkehrungen zur Einschränkung von willkürlichen Festnahmen, weshalb Tibeter stets in Gefahr schweben, wegen irgendeiner Handlung oder Äußerung, die der offiziellen chinesischen Ideologie zuwiderläuft, festgenommen zu werden.

    Die "Arbeitsgruppe für Willkürliche Verhaftung", die im Oktober 1997 nach Tibet reiste, äußerte sich besorgt: "Obwohl die Nomenklatur konterrevolutionäres Verbrechen abgeschafft wurde, weitete sich die juristische Gewalt des Staates aus, und jegliche Handlung von Bürgern in Ausübung ihrer Freiheit der Meinungsäußerung kann nun leicht als ein Akt der Gefährdung der Staatssicherheit interpretiert werden". Dies befähigt die VR China, ihre Praxis der willkürlichen Verhaftung zur Unterdrückung subversiver Meinungen weiterzutreiben, was eine unmittelbare Verletzung des Rechtes eines jeden auf Gewissensfreiheit und freie Meinungsäußerung darstellt.

    Teil 4

    Gefängnisbedingungen

    Der Zustand in den Gefängnissen in Tibet ist unmenschlich. Eine große Bandbreite von Foltermethoden - sowohl physischen als auch psychologischen - wird angewandt, um "Geständnisse" von den Gefangenen zu erpressen oder einfach zu ihrer alltäglichen Demütigung. Die Gefängniszellen sind extrem klein im Verhältnis zu den darin eingepferchten Häftlingen, und gewöhnlich müssen diese ohne Matratzen oder Decken auf dem Fußboden schlafen, oft sogar im Winter. Auf Hygiene wird überhaupt nicht geachtet: Die Zellen sind schmutzig und manchmal von Exkrementen verschmiert; die Häftlinge müssen meistens ihre Notdurft in einen Behälter in der Zelle verrichten, manchmal im selben Raum, in dem sie auch essen; sie haben kaum Gelegenheit, sich zu waschen, und die Frauen bekommen keine Damenbinden für ihre Menstruation.

    Jampel Monlam ist einer der vielen tibetischen politischen Gefangenen, die Jahre hinter Gittern zubrachten, weil sie von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatten. Er war 5 Jahre lang im Drapchi Gefängnis zusammen mit 12 anderen Häftlingen in einer kleinen Zelle eingesperrt. Sie mußten alle nebeneinander auf einer breiten Bettstatt schlafen und hatten nur einen Toiletteneimer. In diesen 5 Jahren konnte er sich nur zweimal waschen.

    Nahrung und Wasser sind grundlegende menschliche Bedürfnisse und müssen in ausreichender Menge geliefert werden. In Tibet wird den Gefangenen jedoch als eine Form der Strafe Nahrung und Wasser vorenthalten. Die Gefängniskost ist erbärmlich, sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Qualität, und die Sträflinge haben oft keinen Zugang zum Wasserhahn. In vielen Fällen ist das Essen verdreckt und mit toten Insekten übersät.

    Zahlreiche politische Gefangene wurden in Einzelhaftzellen gesetzt als eine besondere Vergeltung für ihr Mitmachen bei Protesten oder Singen von Freiheitsliedern. Sie werden dann in finstere, enge Zellen eingeschlossen, oft an Armen und Beinen gefesselt, und ihre Essensrationen werden beträchtlich geschmälert. Die Einzelhaft wird als eine der schlimmsten Erfahrungen in der Haft geschildert.

    Gaden Tashi wurde 34 Tage lang im Outridu Gefängnis in Einzelhaft gesperrt: "In den ersten 3 Tagen hatte ich unerträgliche Angst und ich war nahe daran, Selbstmord zu begehen. Vor dieser Art der Dunkelkammer fürchteten sich die meisten Gefangenen als vor dem Schlimmsten, was uns passieren konnte... Wenn draußen die Sonne schien und es klares Wetter war, konnte ich gerade meine Hände ein wenig sehen. Bei trübem Wetter merkte ich keinen Unterschied zwischen Tag und Nacht. Nachdem ich aus dieser Zelle herauskam, war ich einige Stunden lang wie geblendet und konnte nichts sehen."

    Teil 5

    Medizinische Behandlung

    Wenn ein Häftling infolge von exzessiver Folterung dem Tode nahe ist, dann wird er gewöhnlich mit Vorbehalt entlassen. Dieses Vorgehen hat zwei Hauptgründe: Die Gefängniskrankenstationen sind nicht in der Lage, die Verletzten ordnungsgemäß zu behandeln, und wenn ein Gefangener außerhalb der Gefängnismauern stirbt, wälzt die chinesische Regierung damit leicht die Verantwortung von sich.

    Häftlinge, die ins Krankenhaus kommen, werden gewöhnlich von den Gefängniswachen begleitet, und in manchen Fällen werden sie sogar an das Krankenbett gefesselt. Wenn der hospitalisierte Gefangene keine Zeichen von Genesung zeigt, wird seine Familie zum Unterschreiben einer Erklärung herangezogen, die sie von diesem Datum an für die Zahlung aller Krankenhausrechnungen verpflichtet.

    Gefangene, die ins Krankenhaus eingeliefert werden, haben entweder Verletzungen durch Folter erlitten oder sie erkrankten wegen der unhygienischen Zustände in ihrer Gefängniszelle. Einige berichteten, daß ihre Angehörigen sie kaum mehr erkannten, als sie im Hospital lagen. Sobald ein Gefangener auf dem Weg zur Genesung ist, wird er in die Haftanstalt zurückgeholt, um seine Strafe weiter abzubüßen.

    Teil 6

    Folter in den Haftzentren

    Unzählige grausame und entwürdigende Foltermethoden wurden von ehemaligen politischen Häftlingen beschrieben, angefangen von dem Geschlagenwerden mit elektrischen Viehkeulen und dem Elektrisiert-Werden am ganzen Leib bis zum Stehen auf einer Eisfläche, so daß die Haut der Fußsohlen ans Eis anfriert, nebst vielen anderen.

    Die in den chinesischen Gefängnissen eingesetzten Foltertechniken ändern sich von Zeit zu Zeit; so wurden neue Methoden entwickelt, die keine sichtbaren Spuren am Körper hinterlassen sollen. Ehemalige Gefangene berichten, daß sie die Folterknechte untereinander sprechen hörten: "Verletzt ihn nicht äußerlich; bringt ihn durch innere Verletzungen zur Strecke!"

    Zusätzlich zu der körperlichen Peinigung werden die Häftlinge auch oft psychischen Traumen ausgesetzt. Das Gefängnispersonal droht ihnen, daß ihre Angehörigen in Mitleidenschaft gezogen werden, sie werden gezwungen, den Dalai Lama zu verunglimpfen und müssen ihre Kameraden der Teilnahme an illegalen politischen Aktivitäten bezichtigen.

    Tibetische weibliche Gefangene machen die entwürdigendsten Formen der Mißhandlung durch: Erbarmungslose Schläge, Vergewaltigung und sexuelle Angriffe, darunter Läsion der Brustwarzen, Elektroschockstäbe, die in Vagina und Anus gepreßt werden, Wickeln von elektrisch geladenen Drähten um die Brüste und den Leib sind einige der uns berichteten Brutalitäten.

    1997 interviewte die Internationale Juristenkommission einige ehemalige Polizisten, Richter und Häftlinge in Tibet und bestätigte, daß die Folterung von politischen Gefangenen dort eine allgemeine Praxis ist.

    Teil 7

    Politische Gefangene in Chinas Gulag

    Politische und Gewissensgefangene sind Häftlinge, die wegen ihrer religiösen, politischen oder ethnischen Ansichten eingesperrt sind. Mit Stand September 1999 waren dem TCHRD 670 tibetische politische Gefangene bekannt, die in verschiedenen chinesischen Gefängnissen in Tibet einsitzen, darunter 108 Frauen und 25 Jugendliche unter 18 Jahren. 72 Gefangene büßen ein Hafturteil von 10 Jahren und darüber ab.

    Tanak Jigme Sangpo, ein 72-jähriger ehemaliger Grundschullehrer, ist der politische Gefangene in Tibet mit der längsten Haftstrafe. Wenn er schließlich im Jahr 2011 entlassen wird, wird er 85 Jahre alt sein und 28 Jahre ununterbrochen in der Gefangenschaft verbracht haben und im ganzen 44 Jahre hinter Gittern gesessen haben. Seine Strafe wurde mehrere Male verlängert, weil er dem Gefängnispersonal nicht gehorchte. 1988 bekam er 5 Jahre zusätzlich für das Rufen von Unabhängigkeitsparolen im Gefängnis. Und wieder wurde sein Urteil um 8 Jahre verlängert, nachdem er während des Besuches von Schweizer Regierungsvertretern im Drapchi Gefängnis nach Unabhängigkeit gerufen hatte.

    Ngawang Sangdrol ist die weibliche politische Gefangene in Tibet mit dem längsten Hafturteil: insgesamt 21 Jahre. Ihre Strafe wurde drei Mal verlängert: im Oktober 1993, im Juli 1996 und im Oktober 1998. Die 1977 geborene Ngawang Sangdrol aus dem Kloster Garu ist jetzt 23 Jahre alt. Zuerst wurde sie 1987 verhaftet, als sie erst 10 Jahre alt war, weil sie demonstriert hatte, und damals wurde sie 15 Tage festgehalten. Mit 13 wurde sie 9 Monate lang ohne Anklageerhebung festgehalten, weil sie in Lhasa mit anderen demonstriert hatte. Ihre derzeitige Strafe begann im Juni 1992, als sie zu 3 Jahren verurteilt wurde, weil sie zusammen mit anderen Nonnen von Garu versucht hatte, in Lhasa zu demonstrieren. Bereits im Drapchi Gefängnis wurde Sangdrols Urteil am 8. Oktober 1993 unter der Anklage der "Verbreitung konterrevolutionärer Propaganda" um 6 Jahre verlängert. Die letzte Verlängerung brachte ihre jetzige Strafe auf 21 Jahre.

    Ngawang Choephel, ein 33-jähriger tibetischer Musiker, wurde im April 1995, einen Monat, nachdem er aus Indien zur Erforschung der tibetischen Volksmusik nach Tibet gereist war, für verschollen erklärt. Über ein Jahr später gaben die Chinesen seine Festhaltung zu. Er wurde unter der Beschuldigung, für die Exil-Regierung spioniert zu haben, zu 18 Jahren Haft und 4 weiteren Jahren Entzug der Bürgerrechte verurteilt.

    Verschiedene internationale Kampagnen wurden in den letzten Jahren von NGOs durchgeführt, um China zu veranlassen, die politischen Gefangenen freizulassen. Trotz starken internationalen Druckes gab die chinesische Regierung diesen Forderungen bisher nicht statt, noch macht sie irgendwelche Anstalten, ihre harte politische Linie zu lockern.

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